Schutzstatus

Heute sind Meteora für ihr christliches, historisches, architektonisches, kulturelles und geologisches Zeugnis, aber auch für ihre Fresken von der UNESCO als Weltkulturerbe erklärt. Gleichzeitig, werden die heilige Meteora vom Internationalen Pariser Vertrag (21.11.72), vom europäischen Vertrag in London (6.5.69) und vom europäischen Vertrag in Grenada (3.10.85), geschützt.

Weiterhin sind Meteora vom griechischen Staat als heiliges Gebiet anerkannt und geschützt  (n.2351/11.10.1995). Also das ganze Gebiet wurde zum ‘‘geheiligten, unveränderbaren und sakrosankten Ort‘‘  erklärt und die Einzigartigkeit seiner orthodoxen Geistlichkeit und den garantierten Schutz gewährt, indem  ungebührendes Verhalten verboten ist. Übrigens wurden Meteora von der heiligen Synode der Kirche von Griechenland ab Oktober 1990 zum geheiligten Ort erklärt.